Gartenordnung
für Kleingärten in der Stadt Mönchengladbach

Abfälle

1. Gartenabfälle sind, soweit diese dazu geeignet sind, in den Einzelgärten zu Kompost zu 
    verarbeiten.

2. Pflanzliche Abfälle, die sich nicht zur Kompostierung eignen, sind nach dem Vorschriften der 
    Pflanzen-,Abfall- Verordnung des Landes NRW(siehe Anhang) sowie der Satzung über die 
    Abfallentsorgung in der Stadt Mönchengladbach zu behandeln.
    
3. Sonstige Abfälle sind nach den Abfallbeseitigungsvorschriften zu entsorgen.

4. Die Beseitigung der Abfälle gemäß den Absätzen 2 und 3 regelt der Verein durch Beschluss.

Abwasserbeseitigung

siehe Toiletten

Antennen

Antennen für Fernseh-, Radio- oder Funkempfang dürfen im Kleingarten nicht errichtet werden.

Bauliche Anlagen

Sämtliche bauliche Anlagen insbesondere Lauben, überdachte Freisitze, Pergolen und 
Gewächshäuser dürfen - ungeachtet baulicher Vorschriften - in Kleingärten nur nach vorheriger 
schriftlicher Genehmigung des zuständigen Amtes für Grünflächen und Friedhöfe errichtet  oder 
verändert werden. 
Der Antrag ist rechtzeitig vor Baubeginn über den Kreisverband zu richten.

Bauliche Erweiterungen jeder Art  bedürfen ebenfalls der Genehmigung.

Überdachungen von Kompostanlagen und Zierbrunnen gelten nicht als bauliche Anlagen.

Bauliche Anlagen sind in einwandfreiem Zustand zu halten.

Sofern erforderlich, sind die Bestimmungen des Nachbarrechts entsprechend anzuwenden.

Bekanntmachungen

Jeder Kleingärtner ist verpflichtet, die allgemeinen Bekanntmachungen der Stadt, 
des Kreisverbandes und des Vereins zu beachten. Nachteile oder Unterlassungen, die auf 
Unkenntnis der Veröffentlichungen zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Kleingärtners.

Bienen

Die Haltung von Bienen-ständig oder als Wandervölker – ist erlaubt. Für das Aufstellen 
von Bienenständen gilt das Genehmigungsverfahren wie bei baulichen Anlagen.

Der Imker muss einen Fachverband angehören und eine entsprechende Haftpflichtversicherung 
nachweisen. Im Übrigen finden die für die Bienenhaltung geltenden gesetzlichen 
Vorschriften Anwendung.
 

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